SICHERHEITS- UND
GESUNDHEITSKOORDINATION
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LEISTUNGEN
WANN BRAUCHT MAN EIN SIGEKO?
Seit 1998 ist der Einsatz des SiGeKO in der Baustellenverordnung (BauStellV) geregelt. Laut § 3 BaustellV ist der Bauherr dazu verpflichtet einen Sicherheitskoordinator einzustellen wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf einer Baustelle arbeiten.

SIGE - PLAN
Ein SiGePlan ist notwendig, wenn einer der folgenden Fälle Eintritt: Beschäftigte mehrerer Arbeitsgeber arbeiten gleichzeitig oder nacheinander auf einer Baustelle. Oder es werden besonders gefährliche Arbeiten nach Anhang II der BaustellV aufgeführt. Ebenso wenn der Umfang der Arbeiten 500 Personentage überschreitet.

VORANKÜNDIGUNG
Eine Vorankündigung der Baumaßnahme ist nach der Baustellenverordnung notwendig, für jede Baustelle, bei der die vor die voraussichtliche Dauer der Arbeiten mehr als 30 Arbeitstage beträgt und auf der mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig werden, oder der Umfang der Arbeiten voraussichtlich 500 Personentage überschreitet.
Bei größeren Bauvorhaben ist eine Vorankündigung vor Beginn der Arbeiten erforderlich. Der Bauherr oder eine von ihm beauftragter Dritter ist dafür verantwortlich, dass der für den Arbeitsschutz zuständigen Behörde mindestens zwei Wochen vor Einrichtung der Baustelle eine Vorankündigung übermittelt wird.

WAS BEINHALTET SIGEPLAN
Kurz gefasst beinhaltet der SiGePlan alle sicherheitsrelevanten Informationen, etwa die Beschaffenheit der Baustelle (Umgebungsbedingungen), welche Unternehmen wann arbeiten, ob zwischen ihnen Abhängigkeiten im Bauverlauf bestehen und welche Sicherheitsvorkehrungen während der einzelnen Bauvorgänge nötig sind.

UNTERLAGE
Unterlage für spätere Arbeiten gemäß RAB 31 ist eine schriftliche, den Merkmalen der baulichen Anlagen Rechnung tragende, Zusammenstellung der erforderlichen , bei möglichen späteren Arbeiten an der baulichen Anlage, zu berücksichtigenden Angaben zu Sicherheit und Gesundheitsschutz, insbesondere für solche Arbeiten, die regelmäßig wiederkehrend durchgeführt werden. Während der Ausführung des Bauvorhabens kann die Entwicklung der Unterlage zur Planung und Ausschreibung von sicherheitstechnischen Einrichtungen dienen die für spätere Arbeiten der baulichen Anlagen benötigt werden.

